Zur Erklärung über den Kirchenaustritt sind keine besonderen Urkunden erforderlich. Es ist lediglich der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Bei Kindern, die noch keinen Personalausweis haben, reicht die Geburtsurkunde.
Kontakt: Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen Reutbergstraße 34, 91710 Gunzenhausen Ihre Ansprechpartner: Frau Seßler, Zimmer 2 Tel. 09831/6774-14 Frau Mardus, Zimmer 2 Tel. 09831/6774-11 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! -